11 Mai

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?

Häufig werden wir von Versicherungsnehmern gefragt, worin eigentlich der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer
Wohngebäudeversicherung besteht.

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Versicherungen ist der Versicherungsgegenstand.

Bei der Wohngebäudeversicherung ist es das Haus selbst. Hier dient die Versicherung dem Schutz des Hauses mit allen Dingen, die fest mit ihm verbunden sind.
So heißt es beispielweise in den Bedingungen zum Produkt Wohngebäude P3:

§ 5 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort

1. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.

Die Hausratversicherung deckt dagegen die beweglichen Gegenstände und Möbel im Haus ab.

So heißt es beispielsweise in den Bedingungen zur Produkt Hausrat P13

§ 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort

1. Beschreibung des Versicherungsumfangs

Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).

Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.

Würde man also ein Haus auf den Kopf stellen, wären alle Gegenstände und Möbel die herausfallen über die Hausratversicherung abgesichert.

Solche Gegenstände, die im Haus verbleiben sowie das Haus selbst, werden mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Aber selbstverständlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen:

Für manche Gegenstände, wie eine Einbauküche in einer Mietwohnung, gelten besondere Regelungen.
Im Produkt Hausrat P2 etwa ist folgendes vereinbart:

Ferner gehören zum Hausrat alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.