06 Dez

Fotos und die Datenschutz-Grundverordnung – Nachtrag

Digitale Kommunikation m digitalen Zeitalter - Doll & Winter Versicherungsmakler

Eine sehr schöne Umsetzung der Datenschutz-Problematik “Fotos und Veranstaltungen” habe ich gestern zufällig im Internet gesehen.

Der Hintergrund

Im Rahmen einer Vereinsveranstaltung werden sehr häufig Fotos gemacht.
Dabei können natürlich jetzt auch Personen fotografiert werden, die Nicht-Mitglieder sind.
Sollen die Fotos später auf der Webseite oder in sozialen Medien veröffentlicht werden, dann benötigt man eine Einwilligungserklärung der Gäste.

Vorgeschlagene Lösung

Sobald ein Gast die Veranstaltung erstmalig betritt, wird er gebeten, der Veröffentlichung von Fotos, auf denen er identifizierbar ist, zuzustimmen.
Stimmt er zu, unterschreibt er die Einwilligungserklärung. Fraglos in doppelter Ausfertigung, eine für den Verein, die andere für den Gast.
Schön praktikabel wird es, wenn der Gast aus einer vierköpfigen Familie besteht.
Aber was, wenn ein Gast nicht unterschreiben möchte. D.h. er darf jetzt auf keinen Fall auf Fotos abgebildet sein, die später im Internet veröffentlicht werden.

Hier kann man jetzt beim Einlass ein Lichtbild anfertigen.
Später werden dann die für die Veröffentlichung bestimmten Fotos mit diesen Lichtbildern verglichen, so dass nur Fotos veröffentlicht werden, deren identifizierbare Personen eingewilligt haben.

Alternative Lösung

Der Veranstalter hängt am Eingang einfach klebende rote Punkte aus.
Jeder Gast, der nicht fotografiert werden möchte, klebt sich jetzt einfach einen dieser roten Punkte auf die Stirn.
Nach der Veranstaltung werden dann einfach die Fotos nicht veröffentlicht mit Gästen, die einen roten Punkt auf der Stirn tragen.
Gerne kann man auch einen roten Punkt mit einem Lippenstift auftragen.