19 Dez

E-Mails und der Datenschutz

Datenschutz und Datenschutz-Grundverordnung

Der Einsatz des Kommunikationsmittels E-Mail ist heute selbstverständlich geworden.
Doch die E-Mail gibt es erst sein 34 Jahren.

In Deutschland wurde im Jahr 1984 die erste Internet-E-Mail versendet.
E-Mails werden technisch betrachtet mit Hilfe von SMTP versendet.
SMTP steht für Simple Mail Transfer Protocol und ist ein Protokoll der Internetprotokollfamilie.

Datenschutz

Vergleichbar ist die E-Mail mit einer Postkarte.
Genau wie bei einer Postkarte kann auch bei einer E-Mail nicht ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte neben dem Empfänger den Inhalt der Nachricht lesen.
Hier kommt jetzt der Artikel 32 des DSGVO ins Spiel. In Absatz 1, Satz 1 steht:

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Beim normalen Versand von E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, ist dies wohl nicht der Fall.
Daher wird von den Aufsichtsbehörden die Empfehlung ausgesprochen, solche E-Mails nur verschlüsselt zu senden.


Im nächsten Artikel gehe ich auf die Frage ein, wie ein Verein besondere Anlässe nach der DSGVO handhaben sollte.