01 Mrz

Vorsicht beim Grillen

Grillen – der letzte Schnee ist gefallen, der Saarländer packt seinen Schwenker aus: die Grill-Saison hat endlich angefangen.

Doch Grillzeit ist auch Unfallzeit: Jahr für Jahr kommt es zu 4.000 Grillunfällen, warnt die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin.

In 500 Fällen kommt es alljährlich zu schweren Verbrennungen.

Unfallursache: Brandbeschleuniger

Die Hälfte aller Unfälle werden durch die Verwendung von flüssigen Brandbeschleunigern – beispielsweise Spiritus – verursacht.
Sobald diese mit dem Grill in Berührung kommen, entzünden sich die Gase und lösen unberechenbare Stichflammen aus, die eine Höhe von mehreren Metern erreichen können.

Kinder sind hierbei besonders gefährdet, da sie auf Grund ihrer geringen Körpergröße auf Augenhöhe zum Grill stehen. Bei den umstehenden Personen sind der Bauch, die Arme und die Oberschenkel in Gefahr. Durch das Einatmen der heißen Gase sind auch Verbrennungen der oberen und unteren Atemwege möglich.

Wer haftet für Grillunfälle?

Damit im Schadensfall keiner mit seinem Privatvermögen haften muss, ist eine Privathaftpflichtversicherung – unabhängig von der Grillsaison – unverzichtbar. Diese springt ein, falls jemand tatsächlich schuldhaft zu Schaden kommt.

Kann jedoch keinem der beteiligten Grillfreunde ein Verschulden an einem möglichen Personenschaden nachgewiesen werden, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Hier hilft jetzt nur noch eine Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallversicherung.

Noch besser: Auf Brandbeschleuniger von vornherein zu verzichten.

Ist der Grill in der Hausratversicherung mitversichert?

Der Gartengrill ist für Gartenbesitzer ein wichtiger Gebrauchsgegenstand und wird in der warmen Jahreszeit gerne und häufig genutzt.
Abends nach dem Grillen bleibt der Grill im Garten stehen, um auszukühlen.
Aber was passiert eigentlich, wenn der geliebte Grill gestohlen wird?

Bei einem billigen Grill aus dem Baumarkt ist der Verlust bei einem Diebstahl zwar ärgerlich, aber finanziell zu verkraften. Kommt hingegen eine hochwertige „Grillküche“ abhanden, handelt es sich doch schon um einen sehr ärgerlichen und teuren Schaden.

In der Regel leistet die Hausratversicherung bei einem solchen Diebstahl nicht. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen diesen Umstand. Schließlich dient ein Gartengrill weder der Aufnahme von Personen wie zum Beispiel Gartenmöbel, noch ist der Grill notwendig für die Bewirtschaftung eines Gartens.

Regelung im Produkt Hausrat P2

Der Diebstahl eines Grills ist hier nicht versichert.

Regelung im Produkt Hausrat P13

Im Fall der Entwendung durch einfachen Diebstahl leistet der Versicherer Entschädigung für Gartenmöbel, Gartengeräte, Grills und fest verankerte Gartenskulpturen außerhalb von Räumen auf dem eingefriedeten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.