06 Okt

Gebäudeversicherung – was müssen Sie bei einem Sturm beachten?

AB_Sturm_960x600

Nach dem Sturm kommen die Aufräumarbeiten

Am vergangenen Freitag sind wieder einmal heftige Sturmböen über Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer getobt. Stellenweise wurden Bäume umgeknickt, Dächer und parkende Autos beschädigt. Die Feuerwehren waren im Einsatz, um die gröbsten Schäden zu beseitigen. Stürme sorgen in der letzten Zeit immer wieder für hohe Kosten bei der Gebäudeversicherung, weil Häuser repariert werden müssen.

Was ist bei einem Sturmschaden zu beachten?

Die Gebäudeversicherung kommt für Sturmschäden auf, wenn die Schäden sich mindestens bei Windstärke acht ereignet haben. Das entspricht etwa einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h. Häufig werden Dachziegel vom Haus geweht oder ein umgestürzter Baum hat das Dach beschädigt. Wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung einschalten, dann dokumentieren Sie am besten unmittelbar die entstandenen Schäden, bevor die gröbsten Aufräumarbeiten beginnen. Es reicht ja schon aus, wenn Sie mit einer Digitalkamera Fotos vom Ausmaß des Schadens machen. Wichtig für Sie: Beginnen Sie nicht mit den eigentlichen Reparaturarbeiten, bevor ein Gutachter Ihrer Versicherung den Schaden in Augenschein genommen hat.

Was ist der häufigste Fehler nach einem Sturmschaden?

Klar, dass das Haus so schnell wie möglich wieder instand gesetzt werden soll. Schließlich sorgt vielleicht eindringender Regen zu Feuchtigkeitsschäden und der Wind weht in die undichten Stellen die Kälte herein. Sie dürfen zwar provisorische Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, eine Reparatur sollte aber unmittelbar noch nicht erfolgen. Sonst besteht für Ihre Gebäudeversicherung keine Chance, die Kosten der Reparaturen zu beziffern.

Tipp: Übernimmt Ihre Gebäudeversicherung wirklich alle Kosten?

Dass der Schaden bezahlt werden soll, ist eine Sache. Was ist aber mit den anfallenden Kosten, z. B., wenn Ihnen ein Baum auf das Dach gefallen ist? Das schwere Geäst muss ja auch irgendwie entsorgt werden. Hier ist es sinnvoll, wenn Ihre Versicherung zusätzlich noch die Aufräumungskosten bezahlt. Ein Spezialunternehmen, das die Reste vom Baum aus Ihrem Garten entfernt, hat auch seinen Preis. Wenn die Leistungen nicht übernommen werden, ist das immer zusätzlich zu dem Schaden eine weitere böse Überraschung.

Sie können die folgenden Kosten mitversichern:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten: wenn es z. B. zu einem Brand gekommen ist und ein Spezialunternehmen den Brandschutt als Sondermüll entsorgen muss. Auch der umgestürzte Baum, der aus dem Garten entfernt werden muss, fällt darunter.
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Ein Leistungswasserschaden sorgt für eine Menge Ärger und Aufwand. Im ungünstigsten Fall muss die Einbauküche oder eine Badewanne demontiert werden, um an die schadhafte Stelle zu gelangen. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Wiederherrichtung.
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Nach einem Sturm muss die Dachdeckerfirma bis zur endgültigen Abnahme durch den Gutachter das undichte Dach provisorisch mit einer Plane sichern.