20 Nov

Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht – der aktuelle Stand

Derzeit (Stand Juli 2013) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für Neubauten und umfangreiche Umbauten gesetzlich festgelegt.

In 10 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein.

Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.

Unterschiedlich geregelt ist, wer – Eigentümer oder Besitzer = Mieter – zum Einbau und zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.

Eine schöne und informative Übersicht finden Sie hier

Bedeutung für Ihre Hausratversicherung

Trotz der Tatsache, das Rauchmelder eine sinnvolle Investition darstellen und im Ernstfall Leben retten können, haben noch viele Haushalte keine Rauchmelder angeschafft.

Die Hausratversicherung kann in diesem Ernstfall ihre Leistungen kürzen kann, wenn keine Rauchmelder installiert sind.

Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist es, dass er sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Objektstandortes halten muss.

Wenn sich der Versicherungsnehmer nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält ist die Versicherung in der Regel von der Leistung frei.

Und auch wenn man davon ausgeht, dass es sich lediglich um eine grobe Fahrlässigkeit handeln würde, dürfte es dem Geschädigten schwer fallen eine

Begründung zu liefern, die belegt dass der entstandene Schaden mit einer funktionierenden Rauchmelderanlage genauso hoch gewesen wäre.

Der Versicherer könnte immer damit argumentieren, dass durch den frühzeitigen Alarm ein rascheres Eindämmen des Brandherdes möglich gewesen wäre.

Folglich wird sie ihre Versicherungsleistung dahingehend kürzen.

Und da man bei solchen Schadenbildern schnell über mehrere 10.000 Euro spricht, wird  auch die Kürzung der Versicherungsleistung schmerzlich sein. Daher die Empfehlung unseres Versicherungsexperten Heiko Doll:

Nicht nur die Hausratversicherung ist unverzichtbar, sondern auch die Installation von Rauchmeldern.