15 Nov

Haftet der Vorstand eines Vereins bei einem Datenschutzverstoß?

Datenschutz und Datenschutz-Grundverordnung

Artikelserie DSGVO für Vereine, Folge 1
Diese Artikelserie handelt von der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und Vereinen.
Zentrale Frage dabei: Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf Vereine?
Heute: Wer wird bei einem Datenschutzverstoß haftbar gemacht.

Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Vereine müssen die Bestimmungen der DSGVO einhalten.
Verstößt ein Verein gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung dann dies Schadensersatzansprüche von Betroffenen nach sich ziehen und mit Bußgeldern geahndet werden (Art. 82 und 83 DSGVO).
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig bearbeitet werden.
Oder ein Verein beachtet die Dokumentations- und Informationspflichten nicht.
In der Regel haftet hier der Vorstand, denn er ist laut DSGVO der Verantwortliche.


Art. 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadenersatz

Absatz 1 und 2


(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
(2) Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde. 2Ein Auftragsverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus dieser Verordnung nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat.

Art. 83 DSGVO Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

Absatz 1


(1) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.


Im nächsten Artikel möchte ich die Begriffe personenbezogene Daten, Verarbeitung und Verantwortlicher erläutern.


Den kompletten Gesetzestext der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet:
https://dsgvo-gesetz.de